Konsularische Legalisierung von Urkunden in Hongkong ab 590$

Mehr als 100 erfolgreich abgeschlossene Aufträge zur Legalisierung von Dokumenten in Hongkong.

Wir helfen bei der Umsetzung jeder Art von Beglaubigung von Dokumenten: durch die staatliche Stelle, die das Dokument ausgestellt hat, eine notarielle Urkunde oder eine Beglaubigung durch einen Eidbeauftragten.

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Legalisierung von Dokumenten in Hongkong für die VAE
  • Beglaubigung des Dokuments durch die Regierungsbehörde von Hongkong
  • Stempeln beim VAE-Konsulat in Hongkong zum Zwecke der Legalisierung
ab 590 $
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Legalisierung von Dokumenten in Hong Kong für Vietnam
  • Beglaubigung von Dokumenten durch einen Notar, Eidkommissar oder eine Regierungsbehörde
  • Apostille auf einem Dokument im Supreme Court of Hong Kong
  • Vorbereitung eines Schreibens für eine konsularische Anfrage
  • Legalisierung des Dokuments bei der vietnamesischen Botschaft in Hongkong.
ab 590 $
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Legalisierung von Dokumenten in Hong Kong für Indonesien
  • Beglaubigung eines Dokuments (Dokumentenbindung)
  • Apostille auf einem Dokument im Supreme Court of Hong Kong
  • Anschreiben schreiben
  • Einreichung von Dokumenten beim indonesischen Konsulat in Hongkong zur Legalisierung
ab 990 $
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Legalisierung von Dokumenten in Hong Kong für China
  • Beglaubigung des Dokuments durch einen vom Justizministerium zugelassenen Anwalt
  • Zertifizierung durch China Legal Services (Hongkong).
ab 1 490 $
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5 Stufen der konsularischen Legalisierung von Dokumenten in Hongkong
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Mehr als 150 Unternehmen haben sich für uns entschieden
Schritt 1 von 5
Lizenz aus dem Handelsregister von Hongkong
Wir sind der Unternehmenssekretär des autorisierten Unternehmensregisters von Hongkong (TCPS-Lizenznummer TC007080) für die Erbringung von Unternehmensdienstleistungen.
Schritt 2 von 5
Mehr als 100 erfolgreich durchgeführte Beglaubigungen
Wir haben vielen Kunden bei der Vorbereitung von Dokumenten geholfen, um die erforderlichen Verfahren in Hongkong, in Ländern, die am Haager Apostille-Übereinkommen teilnehmen, und in anderen Ländern, in denen die Apostille nicht akzeptiert wird, zu bestehen.
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unser Team

Wir betreuen Kunden aus über 30 Ländern.

Kasachstan, RF, Weißrussland, Ukraine, Moldawien, Türkei, China, Indien, Großbritannien, Frankreich, Spanien, Venezuela, USA, Schweiz, Österreich, Finnland, Deutschland, Mexiko, Kuba, Australien, Thailand, Zypern, Vietnam, Bangladesch, Vereinigte Arabische Emirate , Südkorea, Indonesien, Montenegro, Argentinien, Chile, Brasilien, Südafrika, Kanada.

Wir werden oft gefragt

Was ist eine konsularische Legalisation?

Dies ist ein Verfahren zur Bestätigung der Übereinstimmung von Dokumenten mit den Rechtsvorschriften des Herkunftsstaates. Damit ein in einem Land ausgestelltes Dokument, das einem Land vorgelegt wird, das nicht Teil des Haager Übereinkommens von 1961 ist, Rechtskraft hat, muss es das Verfahren seiner konsularischen Legalisierung durchlaufen. Wenn Dokumente zur Verwendung in einem Land bestimmt sind, das in der Liste der Teilnehmer des Haager Apostille-Übereinkommens aufgeführt ist, wird in solchen Fällen eine vereinfachte Art der Beglaubigung angewendet – Apostille.

Was ist der Unterschied zwischen dem Verfahren der Apostille und der konsularischen Beglaubigung von Dokumenten?

Die Apostille ist ein vereinfachtes Beglaubigungsverfahren für Dokumente, die einem Vertragsstaat des Haager Übereinkommens von 1961 zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der konsularischen Beglaubigung zur Verfügung gestellt werden. Die konsularische Beglaubigung wiederum ist ein vollständiges Verfahren zur Bestätigung der Rechtskraft von Dokumenten, die in einem anderen Land verwendet werden sollen.

Wie lange dauert die konsularische Beglaubigung von Dokumenten in Hongkong?

Im Durchschnitt dauert dieses Verfahren 3 Wochen. Je nach Bestimmungsland und Dokument kann die Zeit jedoch variieren.

Was bestätigt die konsularische Beglaubigung?

Die Legalisation bestätigt die Autorität, Echtheit der Unterschrift und des Siegels des Beamten, der das Dokument ausgestellt hat. Dementsprechend gilt die Beglaubigungspflicht nur für Urkunden, die von amtlichen staatlichen Stellen ausgestellt wurden.

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