Auf China entfällt rund die Hälfte aller weltweit eingereichten Patentanmeldungen, etwa 1,6 Millionen pro Jahr. Die Kehrseite dieser Zahl ist das Tempo, mit dem fremde Lösungen dort nachgebaut werden. Deshalb gehört die rechtliche Absicherung Ihrer Technologien, Produkte und Inhalte an den Anfang des Markteintritts und nicht an sein Ende.
Was Sie verlieren, wenn Sie zu spät anmelden
In China gilt der First-to-File-Grundsatz. Das Recht erhält weder, wer die Idee hatte, noch, wer sie zuerst genutzt hat, sondern wer die Anmeldung zuerst einreicht. Der Anmeldetag wiegt damit schwerer als der Tag, an dem das Produkt entstanden ist, und jede Verzögerung arbeitet gegen Sie. Ein beim DPMA eingetragenes Schutzrecht hilft dabei nicht: Es entfaltet in China keinerlei Wirkung.

Das Muster wiederholt sich: Ein Unternehmen stellt eine Neuheit auf einer Fachmesse vor und stellt einige Monate später fest, dass ein völlig fremder Dritter die Marke bereits für sich eingetragen hat. Dann bleiben zwei Wege: die eigene Marke zurückkaufen oder sie komplett aufgeben.
⚠️ Wichtig: Reichen Sie Ihre Anmeldungen ein, bevor Sie das Produkt öffentlich zeigen oder auf eine Messe mitnehmen, nicht erst danach.
Rechtsrahmen: chinesische Gesetze und internationale Abkommen
China ist fest in das globale System des geistigen Eigentums eingebunden. Das Land hat die Berner Übereinkunft, die Pariser Verbandsübereinkunft und das TRIPS-Abkommen ratifiziert, ist Vertragsstaat des Patentzusammenarbeitsvertrags (PCT) und Mitglied der WTO. Ausländische Anmelder genießen deshalb denselben Schutz wie chinesische Unternehmen.

Werke unterliegen dem chinesischen Urheberrechtsgesetz, Erfindungen und Produktdesigns dem Patentgesetz. Beide Gesetze wurden an die internationalen Verpflichtungen des Landes angepasst. Genau das ermöglicht es einem ausländischen Rechteinhaber, denselben Schutz zu beanspruchen wie ein einheimisches Unternehmen.
Patente in China: Schutzumfang und Anmeldeweg
Für sämtliche Patentangelegenheiten ist eine einzige Behörde zuständig: die CNIPA, die Nationale Behörde für geistiges Eigentum der Volksrepublik China. Ein ausländisches Unternehmen ohne Sitz in China kann sich nicht direkt an sie wenden, sondern muss eine staatlich zugelassene Patentagentur beauftragen.

Eine Besonderheit des chinesischen Rechts: Auch das Produktdesign wird über das Patentgesetz geschützt, als sogenanntes Designpatent. Es gibt daher drei Schutzrechtsarten:
| Schutzrecht | Schutzgegenstand | Schutzdauer | Voraussetzungen |
|---|---|---|---|
| Erfindungspatent | Technische Lösungen, Verfahren, Vorrichtungen | 20 Jahre | Neuheit, erfinderische Tätigkeit, gewerbliche Anwendbarkeit |
| Gebrauchsmuster | Form und Aufbau eines Erzeugnisses | 10 Jahre | Neuheit und praktische Anwendbarkeit |
| Designpatent | Äußere Gestaltung, Erscheinungsbild | 15 Jahre | Eigenart, Neuheit der wesentlichen Merkmale |
Die fünfzehnjährige Schutzdauer für Designs ist neu: Vor der Patentrechtsreform 2021 lag sie bei zehn Jahren. Für Arzneimittel gilt eine Sonderregel, nach der sich der Schutz einer Erfindung um bis zu fünf Jahre verlängern lässt.
Das Anmeldeverfahren bei der CNIPA
Das gesamte Verfahren wird auf Chinesisch geführt. Eine Anmeldung durchläuft folgende Stationen:
- Die Patentagentur erstellt die Unterlagen und reicht sie online oder vor Ort ein.
- Die Formalprüfung klärt, ob die Anmeldung vollständig und ordnungsgemäß ist.
- Die Sachprüfung findet nur bei Erfindungspatenten statt.
- Die CNIPA entscheidet und veröffentlicht das erteilte Patent.
Bei den Fristen haben Sie mehrere Instrumente zur Hand:
- Unionspriorität. Sie gilt 12 Monate ab der ersten Auslandsanmeldung für Erfindungen und Gebrauchsmuster und 6 Monate für Designs. Eine deutsche Erstanmeldung lässt sich also in China beanspruchen.
- PCT-Weg. Der Eintritt in die chinesische nationale Phase muss innerhalb von 30 Monaten ab dem Prioritätsdatum erfolgen, gegen Zuschlagsgebühr innerhalb von 32 Monaten.
- Neuheitsschonfrist. Wurde die Lösung auf einer staatlich anerkannten Messe oder Konferenz vorgestellt, schadet dies der Neuheit in den folgenden sechs Monaten nicht.
Die Sachprüfung dagegen duldet keinen Aufschub. Sie ist innerhalb von drei Jahren zu beantragen, andernfalls gilt die Anmeldung als zurückgenommen.
Kosten der Anmeldung und Aufrechterhaltung
Das Budget setzt sich aus drei Posten zusammen: den Amtsgebühren der CNIPA, dem Honorar der Patentagentur und den Übersetzungskosten. Als Orientierung für die Amtsgebühren gilt:
- rund 900 RMB für die Anmeldung eines Erfindungspatents;
- rund 2.500 RMB für die Sachprüfung;
- rund 500 RMB für ein Gebrauchsmuster oder ein Designpatent.
Nach der Erteilung fallen Jahresgebühren an, die mit jedem Schutzjahr steigen. Die Staffelung ist gewollt: Sie zwingt den Inhaber, das Recht entweder tatsächlich zu nutzen oder aufzugeben, statt das Register mit ungenutzten Patenten zu füllen. Wer eine Jahresgebühr versäumt, verliert den Schutz.
Was nicht patentierbar ist
Das chinesische Recht schließt eine Reihe von Gegenständen vom Patentschutz aus:
- wissenschaftliche Entdeckungen;
- Verfahren zur Diagnose und Behandlung von Krankheiten;
- Pflanzensorten und Tierrassen;
- Regeln und Methoden für gedankliche Tätigkeiten;
- durch Kernumwandlung gewonnene Stoffe;
- Lösungen, die gegen Gesetz oder öffentliche Moral verstoßen.
Der Grund ist einfach: Ein Teil davon ist Grundlagenwissen, das keinem einzelnen Inhaber zustehen soll; der andere Teil berührt unmittelbar das öffentliche Interesse.
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Urheberrecht in China: Entstehung und Nachweis
In China entsteht das Urheberrecht automatisch mit der Schaffung des Werks, eine Registrierung ist nicht vorgeschrieben. Geschützt sind:

- literarische, wissenschaftliche und künstlerische Werke;
- Grafiken, Architekturentwürfe und Fotografien;
- Tonaufnahmen und Software.
Die Schutzdauer beträgt bei natürlichen Personen die Lebenszeit des Urhebers plus 50 Jahre, bei juristischen Personen 50 Jahre ab Schaffung des Werks.
Die Urheberpersönlichkeitsrechte verbleiben in jedem Fall beim Urheber: das Recht auf Namensnennung, das Recht, Entstellungen des Werks zu untersagen, und das Recht, über die Veröffentlichung zu entscheiden. Auch nach dem Verkauf der Verwertungsrechte behält der Urheber diese Rechte.
„Eine Registrierung ist nicht vorgeschrieben, aber das ist kein Grund, die Beweislage zu vernachlässigen. Sobald jemand die Urheberschaft bestreitet, verbessert ein bei der zuständigen Behörde hinterlegtes Exemplar Ihre Position erheblich“, sagt Sergey Konon.
Die Urheberschaft lässt sich auf mehreren Wegen belegen:
- Hinterlegung bei der Nationalen Urheberrechtsverwaltung Chinas für Werke;
- Registrierung beim China Copyright Protection Center für Software;
- Anbringen des ©-Zeichens;
- notarielle Beurkundung;
- freiwillige Registrierung beim Copyright Office der US-Kongressbibliothek.
Die Marke im Markenschutz
Namen, Logos und grafische Elemente sichern Sie über eine Markenanmeldung bei der CNIPA. Das Verfahren dauert etwa neun Monate. Der Schutz gilt zehn Jahre und lässt sich beliebig oft verlängern.

Geht es um schnellen und belastbaren Schutz speziell auf dem chinesischen Binnenmarkt, ist die nationale Direktanmeldung dem Weg über das Madrider System in der Regel überlegen. Außerdem sollten Sie Patent, Marke und Urheberrecht nicht isoliert betrachten, sondern als Paket: Ein Produkt ist oft durch mehrere dieser Rechte zugleich abgedeckt.
Hongkong und Macau: eigene Rechtssysteme
Hongkong und Macau haben ein eigenständiges Recht des geistigen Eigentums. Eine Eintragung auf dem Festland erstreckt sich nicht auf diese Gebiete; dort sind gesonderte Anmeldungen nötig. Für Marken in Hongkong ist eine eigene Behörde zuständig, das Intellectual Property Department Hongkong.

📌 Merke: Der Schutz auf dem Festland und der Schutz in Hongkong oder Macau sind drei verschiedene Dinge. Jedes Gebiet erfordert eine eigene Anmeldung.
Sanktionen und Durchsetzungsinstrumente
Rechtsverletzungen werden auf drei Ebenen verfolgt:

- Verwaltungsrechtlich: Bußgelder, Beschlagnahme gefälschter Ware und Untersagung der Geschäftstätigkeit des Verletzers.
- Zivilrechtlich: Schadensersatz oder gesetzliche Entschädigung.
- Strafrechtlich: In schweren Fällen drohen bis zu zehn Jahre Freiheitsstrafe.
Dem Rechteinhaber stehen mehrere Instrumente zur Verfügung:
- die Abmahnung vor einem Gerichtsverfahren;
- die Klage vor einem spezialisierten Gericht für geistiges Eigentum;
- die Forderung nach Schadensersatz oder gesetzlicher Entschädigung;
- die Entfernung von Fälschungen aus dem Verkehr.
Ebenso wirksam ist die Vorbeugung. Die Registrierung Ihrer Schutzrechte beim chinesischen Zoll ermöglicht es, gefälschte Waren an der Grenze zu stoppen, bei der Einfuhr wie bei der Ausfuhr.
Ihr Patent in China schützen?
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- Vorgehen gegen Verletzer

Womit Sie beginnen sollten
Die Absicherung der Rechte öffnet Ihnen den Markt, sie schließt ihn nicht ab. Die Mindestreihenfolge sieht so aus:

- eine Vorabrecherche in den Registern durch die Patentagentur;
- Anmeldung von Erfindungspatenten, Gebrauchsmustern und Designpatenten;
- nationale Markenanmeldung;
- bei Bedarf Hinterlegung von Werken und Quellcode;
- gesonderte Absicherung für Hongkong und Macau.
Rechtzeitig eingereichte und sauber formulierte Anmeldungen senken das Risiko einer Zurückweisung und machen das Kopieren deutlich schwerer.
Expertensignatur: Sergey Konon, Rechtsanwalt für geistiges Eigentum
Häufig gestellte Fragen
Nein, es entsteht automatisch mit dem Werk. Eine Hinterlegung bei der Nationalen Urheberrechtsverwaltung oder beim China Copyright Protection Center stärkt jedoch Ihre Position, falls die Urheberschaft bestritten wird.
Ohne Sitz in China nicht. Die Anmeldung läuft ausschließlich über eine zugelassene chinesische Patentagentur und in chinesischer Sprache.
20 Jahre ab dem Anmeldetag, eine Verlängerung ist nicht möglich. Ausnahme sind Arzneimittel, bei denen bis zu fünf Jahre hinzukommen können.
Nein. Hongkong ist ein eigenständiges Rechtsgebiet; die Marke muss dort erneut beim lokalen Intellectual Property Department angemeldet werden.
Bußgelder, Beschlagnahme der Fälschungen sowie Schadensersatz. In schweren Fällen drohen bis zu zehn Jahre Freiheitsstrafe.
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