Wie man eine Firma in Hongkong schließt: Vollständige Anleitung

Jan. 29, 2026
Registrierung und Führung von Unternehmen
~ 9 Min. Lesezeit
Sergey Konon
  • Sergey Konon
  • Steuer- und Gesellschaftsrechtsexperte
Inhaltsangabe

Das Führen eines Unternehmens in Hongkong bietet viele Vorteile, wie niedrige Steuern, ein stabiles Rechtssystem und die Möglichkeit, auf internationalen Märkten tätig zu sein. Allerdings verlaufen Geschäftsprozesse nicht immer wie geplant, und manchmal können Umstände eintreten, unter denen ein Unternehmen beschließt, seine Tätigkeit einzustellen.

Die Schließung eines Unternehmens ist nicht immer ein negatives Ereignis. Oft ist es einfach eine natürliche Phase im Leben eines Unternehmens. Wenn ein Unternehmen seine Tätigkeit einstellt und keine Rechtsform mehr benötigt, ist das Löschungsverfahren eine der einfachsten und wirtschaftlichsten Methoden, seine Existenz zu beenden.

In diesem Artikel erläutern wir ausführlich, wie der Löschungsprozess einer Firma in Hongkong abläuft, welche Schritte und Anforderungen zu beachten sind, und bieten praktische Ratschläge für den erfolgreichen Abschluss des Verfahrens.

Wann sollte man die Löschung wählen?

Die Löschung eines Unternehmens ist eine der Möglichkeiten, ein Geschäft in Hongkong zu beenden. Es ist ein Verfahren, das für Unternehmen geeignet ist, die nicht mehr an kommerziellen Aktivitäten beteiligt sind und keine unerfüllten Verpflichtungen haben. Wenn beispielsweise ein Unternehmen für die Durchführung eines bestimmten Projekts gegründet wurde und nach dessen Abschluss die Notwendigkeit des Unternehmens entfällt, wäre die Löschung der logischste Schritt.

Dieses Verfahren eignet sich auch für Holdinggesellschaften, die keine Vermögenswerte mehr besitzen, oder für Unternehmen, die registriert wurden, aber nie ihre kommerzielle Tätigkeit aufgenommen haben.

Die Löschung ist aus mehreren Gründen vorteilhaft:

  • Erfordert keine Bestellung eines Liquidators.
  • Erfordert keine Einhaltung des schuldnerischen Verfahrens der Vermögensverteilung.
  • Relativ geringe Kosten für die Geschäftsaufgabe.
  • Klar definierte Bedingungen und Verfahren, die eine hohe Vorhersagbarkeit des Endergebnisses gewährleisten.
  • Relativ schneller Prozess der Geschäftsaufgabe.

Die Löschung ist die schnellste und wirtschaftlichste Art der Liquidation eines Unternehmens, wenn es keine Schulden und keine Vermögenswerte hat. Die Löschung ist jedoch nicht immer eine mögliche Option. Für Unternehmen mit Schulden, Vermögenswerten oder laufenden Gerichtsverfahren können komplexere Liquidationsverfahren erforderlich sein – Liquidation durch Gerichtsbeschluss oder freiwillige Liquidation.

Vergleich der Liquidationsmethoden für Unternehmen in Hongkong

ParameterAnforderungenKostenFristenBestellung eines Liquidators
LöschungKeine Schulden, keine TätigkeitNiedrig6–10 MonateNicht erforderlich
Liquidation durch GerichtsbeschlussVorhandensein von Schulden oder ForderungenHochBis zu 2 JahreObligatorisch
Freiwillige LiquidationZustimmung der Aktionäre, laufendes GeschäftMittel12–18 MonateObligatorisch

Bedingungen für die Löschung einer Firma

Wer kann einen Antrag auf Löschung einer Firma in Hongkong stellen?

Einen Antrag auf Löschung einer Firma in Hongkong können stellen:

  • Eine Privatgesellschaft oder eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung.
  • Ein Direktor oder ein Mitglied der Gesellschaft.

Ausnahmen:

  • Gesellschaften, die in Abschnitt 749 aufgeführt sind, nämlich Publikumsgesellschaften, Banken, Versicherungsgesellschaften, Pensionsfonds, Trusts, Gesellschaften mit einer Lizenz gemäß der Wertpapier- und Futures-Verordnung, sowie Gesellschaften mit Tochtergesellschaften, die unter die oben genannten Kategorien fallen.
  • Gesellschaften, die gemäß Teil 16 der Companies Ordinance eingetragen sind, nämlich nicht in Hongkong ansässige Gesellschaften.

Bedingungen für die Stellung eines Antrags auf Löschung:

  1. Zustimmung der Anteilseigner: Alle Anteilseigner der Gesellschaft müssen der Entscheidung zur Schließung der Gesellschaft einstimmig zustimmen.
  2. Keine Geschäftstätigkeit: Die Gesellschaft darf in den letzten drei Monaten unmittelbar vor Antragstellung keine Geschäftstätigkeit ausgeübt haben.
  3. Finanzielle Verpflichtungen: Die Gesellschaft darf keine ausstehenden Verpflichtungen gegenüber Gläubigern oder anderen Parteien, einschließlich der Regierung von Hongkong, haben.
  4. Gerichtsverfahren: Die Gesellschaft darf in keine laufenden Gerichtsverfahren verwickelt sein.
  5. Vermögenswerte: Die Vermögenswerte der Gesellschaft dürfen kein in Hongkong gelegenes unbewegliches Eigentum umfassen. Wenn die Gesellschaft eine Holdinggesellschaft ist, dürfen auch die Vermögenswerte ihrer Tochtergesellschaften kein solches unbewegliches Eigentum umfassen.
  6. Unbedenklichkeitsbescheinigung: Die Gesellschaft muss eine “Unbedenklichkeitsbescheinigung” (Notice of No Objection) vom Steueramt erhalten, die das Fehlen von Einwänden gegen die Löschung der Gesellschaft bestätigt.

Die Einhaltung dieser Bedingungen gewährleistet die gesetzmäßige Schließung der Gesellschaft in Hongkong auf dem Weg des geringsten Widerstands.

Vor der Einreichung eines Antrags auf Schließung einer Gesellschaft ist es auch wichtig, das Vermögen der Gesellschaft ordnungsgemäß zu verwerten, damit es nicht als herrenloses Gut (bona vacantia) in das Eigentum der Regierung von Hongkong übergeht. Es wird empfohlen, sicherzustellen, dass alle Vermögenswerte der Gesellschaft, einschließlich Bargeld auf Bankkonten, Fahrzeuge und Immobilien, verteilt oder verkauft werden.

Dies hilft, die Bedingungen für die Löschung einzuhalten und eine Übertragung des Vermögens an die Regierung zu vermeiden.

Vor Beginn des Löschungsverfahrens und nach dessen Einleitung, bis zum Zeitpunkt der vollständigen Löschung, ist die Gesellschaft verpflichtet, alle Vorschriften der geltenden Gesellschaftsgesetze Hongkongs einzuhalten. Dies schließt die Verlängerung ihres aktuellen Status und die regelmäßige Berichterstattung an die Steuerbehörde im regulären Modus ein.

Hauptschritte des Löschungsverfahrens einer Firma

Der Löschungsprozess umfasst mehrere Stufen, beginnend mit der Vorbereitung der Dokumente und der Überprüfung der Einhaltung der festgelegten Anforderungen durch die Gesellschaft bis hin zur Einreichung des Antrags und dem Erhalt der offiziellen Bestätigung über die Schließung der Gesellschaft. Jede Stufe erfordert ein sorgfältiges Vorgehen und die Einhaltung von Fristen, um Verzögerungen und Ablehnungen zu vermeiden.

Schritt 1: Überprüfung der Anforderungserfüllung

In dieser Phase wird eine detaillierte Analyse der Gesellschaft durchgeführt: Gibt es keine Schulden, führt die Gesellschaft keine aktive Geschäftstätigkeit durch, sind alle Aktionäre mit der Löschung einverstanden usw. Wenn die Gesellschaft Schulden oder unerfüllte Verpflichtungen hat, müssen diese zunächst beglichen werden. Es ist auch wichtig, offizielle Bestätigungen über die Schließung aller Konten und Verträge zu erhalten.

Schritt 2: Erhalt der Unbedenklichkeitsbescheinigung (Notice of No Objection)

Ein entscheidender Schritt zu Beginn des Prozesses ist der Erhalt der “Unbedenklichkeitsbescheinigung” (Notice of No Objection), die vom Inland Revenue Department (IRD) ausgestellt wird und bestätigt, dass die Gesellschaft keine Steuerschulden hat.

Die Steuerbehörde wird eine solche Bescheinigung nicht ausstellen, wenn die Gesellschaft mindestens eine überfällige Verpflichtung gegenüber der Steuerbehörde hat. Daher muss vor Einreichung des entsprechenden Antrags bei der Steuerbehörde sichergestellt werden, dass:

  • alle Steuererklärungen (Profit Tax Return, PTR) eingereicht wurden.
  • zudem muss jede PTR mit einem Jahresabschluss eingereicht werden, der von einem Wirtschaftsprüfer bestätigt wurde.

Nachdem alle Verpflichtungen der Gesellschaft gegenüber der Steuerbehörde erfüllt sind, kann der Antrag auf Formular IR1263 vorbereitet werden. Der ordnungsgemäß ausgefüllte Antrag wird beim Inland Revenue Department von Hongkong eingereicht, zusammen mit der Zahlung einer nicht erstattungsfähigen Gebühr in Höhe von 270 Hongkong-Dollar.

Die Bearbeitungs- und Überprüfungszeit des Antrags beträgt 21 Arbeitstage nach Eingang des Antrags und der Zahlung. Ein bevollmächtigter Inspektor des Inland Revenue Department wird die Unbedenklichkeitsbescheinigung ausstellen oder die Ausstellung dieser Bescheinigung ablehnen, wenn die Gesellschaft unerfüllte steuerliche Verpflichtungen hat. Nach der Behebung aller ausstehenden Fragen kann der Antragsteller den Antrag erneut stellen. Bei erneuter Einreichung wird keine zusätzliche Gebühr erhoben.

Es ist auch wichtig zu beachten, dass Sie, wenn Sie die Tätigkeit Ihres Unternehmens oder eines seiner Zweige einstellen, das Business Registration Office innerhalb von 1 Monat ab dem Datum der Einstellung schriftlich darüber informieren müssen. Die Unterlassung einer solchen Mitteilung stellt eine Straftat dar und kann zu einer Geldstrafe in Höhe von 5.000 Hongkong-Dollar und einer Freiheitsstrafe von bis zu 1 Jahr führen.
In der Mitteilung müssen folgende Daten klar angegeben werden:
• Die Registrierungsnummer Ihrer Gesellschaft oder Zweigniederlassung
• Der Name und die Adresse der Gesellschaft
• Das Datum der Geschäftsaufgabe
• Eine Korrespondenzadresse nach der Geschäftsaufgabe
• Eine Kontakttelefonnummer
Alternativ können Sie diese Informationen auch durch Ausfüllen des Formulars IRC 3113 bereitstellen. Beachten Sie, dass alle Business Registration-Gebühren für das Jahr, in dem die Geschäftsaufgabe erfolgt, vollständig bezahlt sein müssen.

Schritt 3: Einreichung des Löschungsantrags beim Companies Registry Hongkongs
Nach Erhalt der Unbedenklichkeitsbescheinigung zur Löschung der Gesellschaft vom Inland Revenue Department Hongkongs kann der Löschungsantrag beim Companies Registry Hongkongs eingereicht werden.
Dazu muss das Formular NDR1 ausgefüllt, die Unbedenklichkeitsbescheinigung und andere erforderliche Dokumente beigefügt werden.

Dokumente, die vorbereitet werden müssen:
• Formular NDR1.
• Nicht erstattungsfähige staatliche Gebühr in Höhe von 420 Hongkong-Dollar.
• Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Inland Revenue Department:
‒ Für Papieranträge: das Original der Bescheinigung vom Inland Revenue Department;
‒ Für elektronische Anträge: eine beglaubigte Kopie der Bescheinigung, unterschrieben vom Antragsteller, einem Direktor oder dem Sekretär der Gesellschaft.
• Das Companies Registry kann alle anderen Informationen und Dokumente anfordern.

Der Antrag kann über das elektronische System oder persönlich beim Companies Registry eingereicht werden. Die Bearbeitung des Antrags dauert durchschnittlich bis zu 5 Arbeitstage.

Schritt 4: Benachrichtigung der Gläubiger und Mitarbeiter

Nach Einreichung des Antrags müssen alle betroffenen Parteien, einschließlich Gläubiger und Mitarbeiter, über die geplante Löschung informiert werden. Dies ist ein wichtiger juristischer Schritt, da Gläubiger das Recht haben, Einwände zu erheben, wenn sie der Ansicht sind, dass die Gesellschaft ihre Verpflichtungen ihnen gegenüber nicht erfüllt hat.

  1. Bereiten Sie Benachrichtigungen vor. Verfassen Sie Schreiben und Dokumente, um Gläubiger, Mitarbeiter und Geschäftspartner der Gesellschaft über die bevorstehende Löschung zu informieren.
  2. Versenden Sie die Benachrichtigungen. Alle Benachrichtigungen müssen 3 Monate vor Einreichung des Löschungsantrags versendet werden.
  3. Erhalten Sie Bestätigungen. Stellen Sie sicher, dass die Benachrichtigungen von allen Gläubigern und betroffenen Parteien erhalten wurden.
  4. Überwachen Sie Einwände. Überwachen Sie innerhalb von 3 Monaten nach Veröffentlichung der Bekanntmachung in der Regierungszeitung mögliche Einwände von Gläubigern.

Schritt 5: Veröffentlichung der Bekanntmachung in der Regierungszeitung

Nach Einreichung des Antrags und Benachrichtigung der Gläubiger und Mitarbeiter muss die Information über die Löschung der Gesellschaft in der Regierungszeitung Hongkongs veröffentlicht werden. Dies ist ein obligatorisches Verfahren, das es allen betroffenen Parteien ermöglicht, innerhalb von drei Monaten nach der Veröffentlichung Einwände zu erheben.

Schritt 6: Erhalt der Löschungsbestätigung

Nachdem drei Monate seit der Veröffentlichung vergangen sind und falls keine Einwände vorliegen, wird die Gesellschaft offiziell aus dem Register gestrichen. Zu diesem Zeitpunkt hört die Gesellschaft auf, als juristische Person zu existieren.

Risiken und Folgen der Löschung

Nach der Löschung existiert die Gesellschaft nicht mehr als juristische Person. Alle Vermögenswerte der Gesellschaft, die nicht vor Abschluss des Verfahrens veräußert wurden, gehen gemäß dem Grundsatz des bona vacantia (herrenloses Gut) in das Eigentum des Staates über.

Zu den Hauptrisiken gehören auch:

  • Haftung der Direktoren

Direktoren und Mitglieder der Gesellschaft bleiben für alle Verpflichtungen haftbar, die zum Zeitpunkt der Löschung möglicherweise nicht erfüllt wurden.

  • Möglichkeit der Wiedereinsetzung der Gesellschaft

Im Falle von Fehlern bei der Löschung oder mangelnder Benachrichtigung der betroffenen Parteien kann die Gesellschaft durch Gerichtsbeschluss innerhalb von 20 Jahren wieder eingetragen werden.

  • Juristische Konsequenzen für Aktionäre

Unerfüllte Verpflichtungen gegenüber Gläubigern können zu Gerichtsverfahren gegen die Aktionäre der Gesellschaft führen.

Empfehlungen zur Abwicklung:

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

1. Muss eine Gesellschaft bis zu und während der Löschung einen Jahresbericht (Annual Return) einreichen?

Ja, solange Ihre Gesellschaft nicht offiziell gelöscht und aufgelöst ist, ist sie verpflichtet, alle satzungsmäßigen Pflichten gemäß der Companies Ordinance zu erfüllen. Dies schließt die Einreichung von Jahresberichten sowie die Mitteilung etwaiger Änderungen, wie z.B. der Adresse des eingetragenen Sitzes, Änderungen bei der Zusammensetzung des Firmensekretärs und der Direktoren, und deren Meldedaten ein.

2. Muss eine Gesellschaft bis zu und während der Löschung eine aktuelle Registrierungsadresse vorhalten?

Ja, solange Ihre Gesellschaft nicht offiziell aufgelöst ist, ist sie verpflichtet, eine aktuelle Registrierungsadresse in Hongkong zu unterhalten. Dies ist notwendig, um alle satzungsmäßigen Pflichten gemäß der Companies Ordinance zu erfüllen und die Erreichbarkeit der Gesellschaft für die Aufsichtsbehörden sicherzustellen.

3. Muss eine Gesellschaft bis zu und während der Löschung einen Firmensekretär (Corporate Secretary) haben?

Ja, solange Ihre Gesellschaft nicht offiziell aufgelöst ist, ist sie verpflichtet, einen Firmensekretär zu haben. Der Firmensekretär ist ein verantwortlicher Beamter, der für die Einhaltung aller rechtlichen und regulatorischen Anforderungen durch die Gesellschaft sorgt. Er führt auch die Unterlagen der Gesellschaft, organisiert Sitzungen der Direktoren und Aktionäre und reicht die erforderlichen Dokumente bei den Registerbehörden ein.

4. Muss eine Gesellschaft bis zu und während der Löschung ein gültiges Business Registration Certificate (Gewerberegistrierungszertifikat) haben?

Ja, solange Ihre Gesellschaft nicht offiziell aufgelöst ist, ist sie verpflichtet, eine gültige Business Registration (Gewerberegistrierung) zu haben. Die Business Registration in Hongkong ist ein Verfahren, das den legalen Status der Gesellschaft bestätigt und es ihr ermöglicht, Handelsgeschäfte zu tätigen. Die Registrierung umfasst den Erhalt eines Zertifikats, das regelmäßig erneuert werden muss, um den gesetzlichen Anforderungen zu entsprechen und die legale Geschäftstätigkeit fortzusetzen.

5. Ist eine Wiedereinsetzung der Gesellschaft möglich?
  • Auf eigenen Wunsch: Nur über das Gericht in Hongkong.
  • Auf Antrag von Gläubigern: Über das Companies Registry und/oder das Gericht in Hongkong.
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